Zitat:
Zitat von matwot
Schau' einmal in SpO 44 Satz 2:
In diesem Fall [Wettkampfteilnehmer ist überholt] hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der unter §43.2 SpO angeführten Zeit zu sorgen.
|
Ja schau, da hat Arne offensichtlich über eine ältere Ordnung referiert.
Fein, wie das naheliegende reguliert wird.