Zitat:
Zitat von NBer
Jetzt mal ohne Flachs, warum kann man es nicht allgemeiner, als präziser machen? "Jeder Athlet ist verpflichtet sich zu Bemühen das Radfahren möglichst windschattenfrei zu bestreiten. Windschattenfrei bedeutet 10m zum Vordermann und 2m zum Seitenmann. Überholvorgänge sind möglichst windschattenarm durchzuführen."
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"Möglichst windschattenarm" ist eine windelweiche Formulierung, die übrigens auch stark von der Windrichtung abhängt:
Bei starkem Seitenwind von rechts ist der "windschattenärmste" Überholvorgang der, dass man möglichst nahe an den vor einen fahrenden Athleten direkt von hinten auffährt und erst im lalleretzten Moment ausschert.
Ein Überholvorgang dagegen, bei dem man die Windschattenbox des langsameren Athleten gar nicht betritt und sehr frühzeitig ausschert und die vorgeschriebenen 1,5m Seitenabstand einhält, ist dagegen bei den oben beschriebenen Seitenwindverhältnissen der Überholvorgang an dem man am meisten von Windschatten profitiert.
Und ich kenne viele Kampfrichter, denen diese Zusammenhänge des Windschattens nicht bewusst sind...