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Jetzt mal ohne Flachs, warum kann man es nicht allgemeiner, als präziser machen? "Jeder Athlet ist verpflichtet sich zu Bemühen das Radfahren möglichst windschattenfrei zu bestreiten. Windschattenfrei bedeutet 10m zum Vordermann und 2m zum Seitenmann. Überholvorgänge sind möglichst windschattenarm durchzuführen."
Damit wird den Athleten ein Anhaltspunkt mitgegeben, ansonsten aber der Athlet in die Pflicht genommen. Es wird auch klargestellt, dass ein Durchfahren der Windschattenbox manchmal unumgänglich sein kann und erlaubt ist. An Anstiegen oder vor und nach Kurven wird den Kampfrichtern mit so einer allgemeinen Formulierung ein Ermessensspielraum eingeräumt. Und ja....man liefert sich damit dem subjektiven Urteil des Kampfrichters aus.....wie es aber auch heute schon ist. Ich trau mich wetten, dass ich als Kampfrichter JEDE Situation nach 30 Sekunden beurteilen könnte, ob jemand absichtlich windschatten fährt, oder nicht. Das traue ich auch allen echten Kampfrichtern zu.
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