Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Es bringt uns meiner Meinung nach nicht weiter, wenn jeder von uns eine neue, eigene Auslegung beisteuert. Das ist zwar gelegentlich ganz interessant, verdeutlicht aber nur das eigentliche Problem, anstatt es zu lösen.
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OK, dann machen wir es doch einfach mal so und nehmen mal den §43.1 rauis. Was bringt das? Jetzt darfst tatsächlich nicht mehr durch die Windschattenbox gefahren werden. das Rechtsfahrgebot bleibt bestehen. Das Problem bleibt! Also lassen wir einfach noch das Rechtsfahrgebot weg?
Der einzig zulässige Überholvorgang sieht so aus, daß Du auf 10m an den Vordermann heranfährst. Dort auf seine Geschwindigkeit abbremst, dan an der 10m Linie, nach links rausfährst und dann an ihm vorbeiziehst. Das das physikalisch nicht möglich ist dürfte Dir bekannt sein.
Du glaubst daß "Fehlentscheidungen" nur daraus entstehen, daß die Regeln Falsch interpretiert werden können.