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Zitat von NBer
Aus meiner Sicht muss das BEMÜHEN des Athleten erkennbar sein. Wer einen großen Geschwindigkeitsüberschuß hat, kann sich meinetwegen auch ansaugen und vorbeifahren. Da hält sich der Windschattengewinn in Grenzen. Wer nur etwas schneller als sein Vordermann ist, muss eben früher ausscheren und mit etwas mehr Seitenabstand überholen.
Die Kampfrichter sehen doch, ob sich jemand um eine faire Fahrweise bzw. auch einen fairen Überholvorgang bemüht oder nicht.
Das es dabei auch zu Fehlentscheidungen kommen kann ist doch ganz logisch, aber wie schon weiter oben gesagt sind Fehler bei subjektiven Entscheidungen völlig normal.
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Interessant! Ich würde das genau umgekehrt sehen:
Bei großem Geschwindigkeitsüberschuss des Überholenden sollte m.E. der Sicherheits(!)-Abstand größer sein als bei kleinem Geschwindigkeitsüberschuss.
Außerdem ist der zügige Überholer nicht so lange möglichen weiteren Überholern im Weg, hat daher also auch mehr Spielraum für frühzeitiges Ausscheren.
Windschatten ist nicht der einzige zu berücksichtigende Aspekt!
Ein Verhalten wie es von vielen Radprofis beim Einzelzeitfahren gezeigt wird, wenn sie einen vor ihnen Gestarteten einholen und dessen Windschatten bis zum letzten Fitzel ausnutzen, um erst in der letzten Zehntel Sekunde vorbei zu ziehen, würde ich im Triathlon klar für bestrafungswürdig halten.
(Frage mich auch schon lange, ob das bei den Radpros eigentlich offiziell erlaubt ist.)