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Zitat von Klugschnacker
Für Dich, auf Deiner persönlichen Skala, mag das zutreffen. Nach der hier maßgeblichen Sportordnung ist es aber eindeutig ein korrektes Verhalten.
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Da kann ich Dich zitieren Arne. Für Dich, auf Deiner persönlichen Skala, mag das zutreffen.
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39.1 Beim Radfahren im Triathlon und Duathlon ist Windschattenfahren verboten.
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wird ja durch
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43.1 Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
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nicht ungültig. §43.1 ist unter Berücksichtigung von §39.1 umzusetzen. Und das ist möglich. Ich habe ja auch nicht geschrieben, daß das durchfahren der Windschattenbox beim Überholen grundsätzlich nicht korrekt wäre. So wie es Rälph beschrieben hat wäre es für mich, auf Grundlage von §39.1, ein Verstoß gegen die Sportordnung.
Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten. Wir verzichten auf Kampfrichter und lassen die Sportordnung von einem Programmierer umsetzen und setzen auf die Technik. Damit sind subjektiven Einflüssen der Raum genommen.
Das macht den Sport sicherlich sehr attraktiv. Könnte nur passieren, daß niemand mehr ohne DSQ in's Ziel kommt.
Mir ist das Szenario von NBer viel lieber.
Welchen Sinn macht es denn die Toleranzen enger zu definieren als wir messen können? Wir wollen Toleranzen im µm Bereich und messen mit einem abgenutzen Meter auf 3m oder 4m genau.