Die Beispiele von Dan Empfield sind nicht zielführend.
Erstens stammen sie aus grauer Vorzeit, als Triathlon noch in den Kindsrschuhen steckte und das Regelwerk noch rudimentär war.
Mittlerweile ist Triathlon erwachsen, ist eine olympische Sportart und das Regelwerk ist für die allermeisten Fälle sorgfältig ausbalanciert und so wie die Abseitsregel in der Bezirksliga genauso gepfiffen werden sollte wie in der Championsleague sollte auch das iTU-Regelwerk ohne Ansinnen der Person bei Agegroupern wie auch bei Profis angewandt werden.
Zweitens ist im konkreten Fall das Führungsmotorrad genauso wie der Führende richtig gefahren und erst die Verfolger haben sich einen rennentscheidenden Vorteil verschafft.
Scheinbar sind alle anderen 60 Athleten an besagtem Kreisverkehr richtig abgebogen. Soooo schlecht kann also die Beschilderung der Strecke nicht gewesen sein...
Die einzige Parallele, die ich sehe, ist dass manche Veranstalter bei besonders prominenten "Sündern* traditionell dazu neigen Regelverstöße anders zu ahnden als bei "no-name-Triathleten".
Das ist aber keine Parallele, die man als Rechtfertigung für die Richtigkeit,der heute getroffenen Entscheidung anführen kann.
Geändert von Hafu (27.02.2015 um 23:32 Uhr).
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