Zitat:
Zitat von NBer
aber hallo, wenn auch nicht unter dem begriff, ist so eine situation deutlich durch § 20.3 SpO geregelt.
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Die Regel:
Zitat SpO § 20.3 Die Wettkampfteilnehmer dürfen sich gegenseitig weder behindern noch gefährden oder im Wettkampfablauf stören.
ist so gar nicht anwendbar, m.E. müsste sie lauten:
Die Wettkampfteilnehmer dürfen sich gegenseitig weder gefährden noch
mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder im Wettkampfablauf stören.
oder was passiert im Wasser spätestens an den Richtungsbojen? Jeder andere auf der Radstrecke / Laufstrecke stört mich potenziell.
Die Regel ist aber ohnehin ein Allgemeinplatz ähnlich wie § 1 StVO, an den ich sie oben deshalb textlich auch angepasst habe. Auf den sich zu berufen wird regelmäßig schwierig sein. Um hier zu sanktionieren, müssen schon eindeutige Situationen gegeben sein.