Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das wird in der Sportordnung gleich im nächsten Satz präzisiert. Hier beide Sätze zusammen:
Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren. Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt. Zu beachten ist noch das Rechtsfahrgebot. Es schreibt vor, so lange wie möglich rechts zu bleiben. Man kann also nicht, um guten Willen zu zeigen, bereits früher als nötig auf die Überholspur ausscheren.
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Wenn allein diese konkreten Sekundenangaben ausschlaggebend wären (was ich zugegebenermaßen bisher auch dachte), wäre der "so schnell wie möglich" Satz überflüssig und sinnlos.
Wenn wir davon ausgehen, dass in unserer geliebten Sportordnung nichts überflüssiges und sinnloses steht, folgt daraus, dass die genannten zeitlichen Obergrenzen nicht ausgeschöpft werden sollen, wenn es auch schneller geht.
Und das mit dem Rechtsfahrgebot ist in diesem Zusammenhang Unfug. Es steht "nur" in der StVO, nicht in der Sportordnung.
Und da hat natürlich ein vernünftiger Sicherheitsabstand Vorrang vor übertriebenem Rechtsfahren. Und es ist nicht ganz unüblich, diesen Sicherheitsabstand mit der Fahrtstrecke in einer Sekunde anzusetzen, was bei 36 km/h 10 m ergäbe.
Da hätten wir einen weiteren Grund für meine schon x-mal vorgeschlagene 1-Sekunden-Abstandsregel.