Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich fürchte, nein. Eine dermaßen klare Behauptung muss man beweisen können. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Meinung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Bei einer Abmahnung unterliegst Du damit.
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Bin ich nicht so sicher. Bei Personen des oeffentlichen Interesses muss ich da kein "Ich glaub' der Voigt ist ein serieller Ehebrecher." draus machen, damit es eine Meinungsaeusserung ist.
Hoppla, da hab' ich jetzt das Thema verwechselt. Zufall, ich schwoer's.