Du hast noch weniger Halbwissen als ich, lass' es lieber sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Person...tlichen_Lebens
Es geht um die entgegenstehenden Grundrechte aus Art. 2 Abs 1 iVm Art 1. auf der einen und Art. 5 auf der anderen Seite.
"Voigt ist ein Doper" kann daher IMO anders als "NBer ist ein Doper" eine straffreie Meinungsaeusserung sein.
Ich wuerde das aber lieber einem Experten ueberlassen, ehe wir uns hier weiter mit Halb- und Zehntelswissen bewerfen.