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Zitat von kromos
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Zitat von drullse
Letzte Woche erzählte dann eine andere Kollegin, dass von Anwälten in solchen Fällen durchaus auch davon abgeraten wird, sich zu melden und zu entschuldigen, denn das würde vom Gericht als Schuldeingeständnis angesehen werden (im konkreten Fall allerdings egal, denn mit 4 Zeugen und eindeutiger Situation ist das kein Thema).
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Traurig, traurig. Wenn jeder mal zu seinen Fehlern stehen würde und nicht auf Grund von monetären Erwägungen im Nachhinein jegliche Moral verliert. Ich würde ja denken gar nicht in die Situation zu kommen, so handeln zu müssen, da mein Fehlverhalten ja einem Anderen körperlich geschadet hat und ich dafür gerade stehen muss. Dafür hab ich ja eine Versicherung etc.
Und ob ein persönlicher Anruf, um sich über den Zustand zu erkunden, von einem Gericht derart bewertet werden darf??? Wer will da den Anruf oder den Inhalt des Gespräches nachweisen 
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Das Problem hier ist wirklich die Versicherung (gleiches Spiel noch viel härter bei Ärztehaftpflicht bei Kunstfehlern). Alles, was die zunächt zahlungspflichtige Versicherung so drehen kann, daß der Verursacher "vorschnell" die Schuld zugegeben hat, kann dazu führen, daß die Versicherung nix zahlt, und Du Deinen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher persönlich durchsetzen kannst/willst/mußt, der dann OHNE Versicherung persönlich haftet und, je nach Höhe insolvent geht oder sein Leben lang zahlt, so gut oder schlecht er kann, Du bleibst evtl. auf dem Großteil sitzen, seine Existenz ist auch ruiniert, und die Versicherung hat viel gespart.... Guter Wille, die Moral übers Monetäre zu stellen ist da blöderweise eben versicherungstechnisch ein für alle Beteiligten dummer Fehler. Im "günstigsten" Fall tritt die Versicherung in Vorleistung und versucht, sich alles vom Verursacher wiederzuholen, dann ist zumindest er ruiniert.
lG Matthias