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Zitat von drullse
Letzte Woche erzählte dann eine andere Kollegin, dass von Anwälten in solchen Fällen durchaus auch davon abgeraten wird, sich zu melden und zu entschuldigen, denn das würde vom Gericht als Schuldeingeständnis angesehen werden (im konkreten Fall allerdings egal, denn mit 4 Zeugen und eindeutiger Situation ist das kein Thema).
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Traurig, traurig. Wenn jeder mal zu seinen Fehlern stehen würde und nicht auf Grund von monetären Erwägungen im Nachhinein jegliche Moral verliert. Ich würde ja denken gar nicht in die Situation zu kommen, so handeln zu müssen, da mein Fehlverhalten ja einem Anderen körperlich geschadet hat und ich dafür gerade stehen muss. Dafür hab ich ja eine Versicherung etc.
Und ob ein persönlicher Anruf, um sich über den Zustand zu erkunden, von einem Gericht derart bewertet werden darf??? Wer will da den Anruf oder den Inhalt des Gespräches nachweisen
