Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Lidl, genauso wie Du würde ich gerne diese UV-Behandlung als versuchtes Doping werten. Nachdem das oberste Sportgericht CAS jedoch klargestellt hat, dass es sich bis 2011 dabei nicht um Doping handelt, gibt es in diesem Punkt wohl kein Zurück. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber nach meiner Kenntnis kann man nicht rückwirkend bei Regeländerungen Sanktionen aussprechen.
Ist das richtig (1)?
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Es geht nicht um eine rückwirkende Regeländerung. Die darf es selbstverständlich nicht geben.
Es geht darum, ob die UV-Methode unter das bereits damals bestehende Verbot des Blutdopings fällt. Das hat zwar das CAS verneint, aber wenn die Methode tatsächlich das Blut leistungssteigernd verändern sollte und vielleicht auch noch in genau dieser Absicht eingesetzt worden wäre, wäre die CAS-Urteil einfach falsch. Und dass man falsche CAS-Urteile kippen kann, hat Pechstein ja gerade selbst bewiesen.
Folglich wären unter diesen Voraussetzungen die Fragen 2 und 3 zu verneinen.