Zitat:
Zitat von Klugschnacker
http://www.faz.net/aktuell/sport/spo...-12291073.html
"Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat ein Grundsatz-Urteil in Sachen Blutdoping gefällt. Die UV-Bestrahlung des Blutes war vor dem 1. Januar 2011 keine verbotene Methode, wenn sie nicht zur Erhöhung des Sauerstofftransfers führte...
Dies sei im vorliegenden Fall nicht erwiesen, der objektive Tatbestand einer verbotenen Methode nicht erfüllt."
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Danke

, das Urteil kannte ich noch nicht. Allerdings bezieht es sich nur auf den Zeitraum vor dem 1.1.2011. Bekannt geworden ist die Erfurter Affäre ja Ende Januar 2012 und die Razzia, bei der die Patientenkartei sichergestellt wurde fand im "Frühjahr 2011 statt. Zumindest die Eisschnelläuferin Hesse, sowie wohl auch Kittel hatten die Behandlung nach dem 1.1.2011 erhalten. Von Pechstein finde ich kein genaues Behandlungsdatum.
Allerdings wirkt die Fixierung auf das Stichdatum ein wenig grotesk, denn ein von der Pechstein-Seite immer wieder vorgebrachtes Argument lautet ja, dass ihre BLutwerte nach dem aktuellen, überarbeiteten Reglement nicht zu einem Verfahren geführt hätten, weil mittlerweile mehr als nur die Prozentzahl der Retikulozyten bei der Beurteilung des Blutpasses eine Rolle spielen.
Hier wünschen sich die PEchsteinanwälte also die Anwendung der aktuell geltenden überarbeiteten Regeln.
Im Zusammenhang mit dem UV-Doping ist es dagegen genau umgekehrt: hier können sie sich gemäß dem von dir verlinkten CAS-Urteil darauf berufen: UV-Doping wäre heutzutage zwar strafbar, vor dem 1.1. 2011 aber noch nicht...
Sportrechtlich ist es irrelevant, dass der Chef der WADA John Fahey ganz anderer Meinung ist als der CAS-GErichtshof:
Zitat:
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„Ich habe keinen Zweifel daran, dass Blutdoping vor 2011 verboten war, vor 2011 und auch danach. So einfach ist das“, hatte Fahey unlängst in einem Rundfunk-Interview erklärt. „Nach meinem Verständnis schloss der Wada-Code das Verbot der UV-Blutbestrahlungen, wie es sie in Deutschland gegeben hat, mit ein - vor 2011 und danach“
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Aber auch hier gilt: Wenn man die Autorität des CAS (den ich wegen der undurchsichtigen Berufungsverfahren der dortigen Richter auch für nicht unproblematisch als allerletzte Instanz für Sportler halte) im einen Urteil akzeptiert (weil der richterspruch einem in die Karten spielt), kann man schlecht das nächste CAS-Urteil, das einen selbst betrifft in Frage stellen und vor einem Zivilgericht dagegen vorgehen. Auch das ist irgendwie ein Widerspruch in sich.