Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das wäre sicher interessant, spielt aber für den Fall Pechstein keine Rolle. Denn das oberste Sportgericht, der CAS, hat klargestellt, dass diese Form der Behandlung von jeweils 50ml Blut vor 2011 kein Doping ist. Unabhängig von unserer persönlichen Einstellung ist dieses Urteil maßgeblich.
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Nach meinem Kenntnisstand hat es der Vorgang der UV-Bestrahlung überhaupt nicht bis zum CAS geschafft, so dass es auch kein Urteil dazu gibt.
Ganz zu Beginn des Verfahrens hat es einmal von der WADA die (inoffizielle) einschätzung gegeben, dass das UV-Verfahren wahrscheinlich keine verbotene Methode sei, wenige Tage später zog die WADA diese erste Einschätzung aber ausdrücklich zurück und erklärte das Verfahren zur verbotenen Methode.
Die drei als Musterverfahren von der NADA gegen betroffene Sportler (u.a. die Eisschnelläuferin Judith Hesse) eingeleiteten Dopingverfahren vor der Antidopingkommission endeten zwar ohne Sperre, aber hauptsächlich aus dem Grund, weil z.B. Hesse mehrmals beim verabreichenden Arzt nachgefragt habe, ob das auch erlaubt sei und dieser behauptet habe die Methode sei erlaubt. Als offizieller Olympiastützpunktarzt genosse der Erfurter Dr. Franke einen gewissen Vertrauensvorschuss.
Im Urteil in Zusammenhang mit diesem Verfahren wurde aber ncoh einmal explizit klar gestellt, dass es sich bei der UV-Betrahlung zweifelsfrei um einen Dopingverstoß gehandelt hat und das ergangene Urteil nur in diesem Einzelfall wegen der besonderen Umstände gilt (es somit bei anderen betroffenen Sportlern, z.B. wenn sie nicht so sorgfältig nachgefragt haben, oder mehr Lebenserfahrung haben) durchaus auch andere Urteile geben könnte.
Warum es trotz dieser Einschätzung und Urteilsbegründung (bislang) nicht mehr sportrechtliche Verfahren gegeben hat (ca. 30 Sportler waren mindestens vom UV-Blut-doping betroffen), weiß ich nicht. Vermutlich hängt es mit der Unterfinanzierung der NADA zusammen, und damit dass die Antidopingkomissionen ehrenamtlich arbeitet und jedes einzelne Verfahren ein groer Aufwand bedeutet.
Franke selbst ist freigesprchen worden, aber das liegt vor allem an den Besonderheiten des Strafrechtes und dass es bislang in Deutschland kein Antidopinggesetz gibt und die Ermittlungen nur auf dem Arzneimittelgesetz beruhten. Ein verbotenes Verfahren ist ja schwer als Medikamentenmissbrauch strafrechtlich zu interpretieren.