Zitat:
Zitat von noam
In der Regel gehts dann auf das Mordmerkmal Heimtücke. Die Frau wird ja sicherlich unter einem Vorwand in den Wald gelockt worden zu sein, um sie zu schlachten.
Die ist ja auch lediglich die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag.
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Die Haftbefehle wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes und gemeinschaftlichen Schwangerschaftsabbruches erlassen.
In das Wäldchen fuhren sie mit der Frau mit einem Mietauto.