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Zitat von keko
Was ist daran denn schwammig?
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alles, sobald man weiterliest:
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Beim Zensus 2011 wird eine leicht veränderte Definition des Migrationshintergrundes zugrundegelegt...
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Eine etwas andere Definition wurde in der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung vom 29. September 2010 getroffen...
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Eine weitere Definition zählt von Geburt an deutsche Zuwandererkinder, sobald sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, nicht mehr zu den Menschen mit Migrationshintergrund ...
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...., wurde 2012 durch die Antwort des Senats auf eine Abgeordnetenanfrage bekannt, dass korrekte Messungen des Anteils von Personen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst oder unter Politikern Befragungen erfordern würden, die rechtlich nicht zulässig sind.
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Also ist nach aktuellem Recht kaum wirklich festzustellen, wer dazugehört und wer nicht. Präzise und klare Definitionen sehen anders aus.