Zitat:
Zitat von monte gaga
Bemerkenswert ist, dass die Vereine ebenfalls bestraft werden ("das Mitwirken lassen eines gedopten Spielers“ (§ 86 Abs. 2, RVO)). Letzteres halte ich für eine Entgleisung des Sportrechts, da man den Vereinen ja einen Generalverdacht gegenüber deren Spielern bis hin zu eigenen Dopingkontrollen zumutet...
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Was die Konsequenz aus der Sanktion ist, die die Vereine ziehen, sei dahingestellt, aber sie werden ja auch für Vergehen ihrer Zuschauer bestraft.
Natürlich müssen die betroffenen Vereine bestraft werden, zumindest sportlich durch Punktabzug etc. - selbst bei Unkenntnis. Sie erlangen ja durch das Mitwirken einen unzulässigen Vorteil.
Bei Kenntnis oder Duldung durch Wegschauen müssen die Vereine erst recht einen auf die Finger kriegen.