Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Da muss ich Dir natürlich zustimmen. Aber wenn man gedanklich für einen Moment von den Religionen weggeht, hin zu den Weltanschauungen: Es gibt durchaus Weltanschauungen, die in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Zum Beispiel, wenn sie diskriminierend, rassistisch oder sexistisch sind. Eine Weltanschauung, nach der sog. Untermenschen ausgerottet gehören, oder der Sklavenhandel legitim wäre, oder Frauen kein Wahlrecht hätten, würden wir nicht tolerieren. Zur Verdeutlichung habe ich extreme Beispiele gewählt, die uns aber aus der nahen Zeitgeschichte vertraut sind. Mein Punkt ist, dass wir nicht alle Weltanschauungen tolerieren oder über die Meinungsfreiheit schützen.
Durch den Jenseitsbezug wird eine Weltanschauung zur Religion. Ihre ethischen Grundsätze werden durch eine angenommene höhere Instanz (Götter, heilige Bücher, Offenbarungen) legitimiert. Im Unterschied zu den diversen Weltanschauungen räumen wir den Religionen erhebliche Spielräume ein. Zugespitzt formuliert: Ein Programm, das bei einer politischen Partei den Verfassungsschutz auf den Plan rufen würde (und bei Einzelpersonen den Psychiater), genießt umfangreiche Schutzrechte, sobald es als Religion daherkommt.
Grüße,
Arne
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Grundsätzlich könnte man ja annehmen, dass echte Religionsfreiheit nicht existiert, die im Grundgesetz verbriefte also kein Problem darstellt, weil Weltanschauungen und daraus abgeleitetes religiöses Handeln dort seine Grenzen findet, wo Gesetze berührt werden. Dem ist aber nicht so. Wer glaubt, dass in Deutschland Gesetzesvorschriften stets (sic!) den Handlungsrahmen für Religionsausübungen darstellen, irrt.
Und an dem Punkt bin ich voll bei Dir. Da muss man sich schon fragen, wieso eigentlich ?
Als banales Beispiel sei nur die allsonntäglich Ruhestörung durch Kirchen genannt. Wenn ich beispielsweise jeden Sonntag meine Kettensäge laufen lasse, dann lande ich irgendwann vor dem Kadi. Und wenn ich weitermache im Knast oder gleich bei dem von Dir bemühten Psychiater.
