Zitat:
Zitat von Stefan
Ich habe nur das gefunden:
https://www.leichtathletik.de/filead...22.02.2014.pdf
"
1.4 Erhebung der Genehmigungsgebühren
1.4.1 Die Genehmigungsgebühren für alle Straßenläufe nach § 6 Nr.6.3 DLO in Höhe von 25 Cent pro Teilnehmer werden ausschließlich durch die LV erhoben. Berechnungsbasis ist die Anzahl der Finisher laut Ergebnisliste.
1.4.2 Der dem DLV zustehende Gebührenanteil in Höhe von 12,5 Cent pro Teilnehmer wird diesem von den LV bis spätestens zum 15.12. jeden Jahres überwiesen.
1.4.3 Sind Straßenläufe als "gemischte Läufe" (Straßen- und Volkslauf) ausgeschrieben, und ist eine Unterscheidung zwischen Straßen- und Volksläufern in den Melde- bzw. Ergebnislisten möglich, wird die nach Nummer 2 fällige Gebühr in Höhe von 25 Cent pro Teilnehmer nur auf die "Straßenläufer"
(vereinsgebunden mit oder ohne Start-pass) beschränkt. Die Gebühr für die Volksläufer (nicht vereinsgebunden)wird nach den geltenden LV-Regelungen erhoben. Ist eine Unterscheidung nicht möglich, sind die 25 Cent für alle Finisher zu berechnen."
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Das war gestern noch gültig und ist es heute nicht mehr. Wen es wirklich interessiert, sollte sich auf den Läuferseiten (z.B.
www.laufreport.de) rumtreiben und nicht hier rumgerüchten
