Zitat:
Zitat von Hafu
Theoretisch hast du recht, aber ich würde bei einer derartig kurzen Patientenverfügung (die meisten Verfügungen, die auf Vordrucken aus dem Internet basieren sind zum Glück wesentlich detaillierter) davon ausgehen, dass sich der Patient nicht richtig hat beraten lassen und letztlich nach dem mutmaßlichem Patientenwillen entscheiden.
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Glaubst du das wirklich?
Ich denke mal, wenn sich ein Mensch solch einen Spruch auf die Brust tätowieren läßt, das der sehr genau weiß, was er damit bezwecken will.
Und das hat dann niemand in Frage zu stellen.
Es mag zwar in deinen Augen fragwürdig sein, aber eben nur in deinen Augen.
Gesetzt den Fall, man ignoriert die Anweisung, reanimiert und versorgt den Patienten und er überlebt, aber mit fatalen, gesundheitlichen Einschränkungen, was machst du dann?
Wie willst du das diesem Menschen erklären?