Zitat:
Zitat von de Dommschwätzerr
Ist mir schon klar.
Steht da aber, gut lesbar:
Nicht reanimieren, nicht untubieren,
sollte ein Jeder das respektieren.
Auch ein Notarzt!
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Theoretisch hast du recht, aber ich würde bei einer derartig kurzen Patientenverfügung (die meisten Verfügungen, die auf Vordrucken aus dem Internet basieren sind zum Glück wesentlich detaillierter) davon ausgehen, dass sich der Patient nicht richtig hat beraten lassen und letztlich nach dem mutmaßlichem Patientenwillen entscheiden, d.h. bei einem hochbetagten 80jährigen oder erkennbar schwerkranken/ chronisch kranken Patienten Intubation/ Reanimation tatsächlich unterlassen, bei einem Sportler oder sonst gesundem, jungen Patienten aber im Zweifelsfall erstmal ignorieren.
Beispiel Insektenstich im Bereich der oberen Luftwege: ein potenziell dramatischer Notfall, der sich mit einer kurzzeitigen Intubation beheben lässt und bei rechtzeitiger Behandlung keinerlei Spätfolgen hat und nach wenigen Stunden, wenn die Schwellung/ anaphylaktische Reaktion abklingt, meist auch schon vorbei ist.
Wenn man als Notarzt nichts macht, kann der vorher praktisch kerngesunde Patient trotzdem versterben oder aber wennn es ganz dumm läuft, schwer behindert mit einem Hirnschaden durch vorübergehenden Sauerstoffmangel überleben. Das kann keiner wollen, der sich die Bemerkung "keine Intubation" in eine Patientenverfügung reinschreiben lässt.