gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Triathlon Coaching
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Bestellung aus England
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.11.2014, 13:02   #8
MatthiasM
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.09.2014
Ort: bei München
Beiträge: 149
Willkommen in der europäischen Umsatzsteuerhölle

Alles etwas kompliziert. Persönliche ID-Nummer (hat jeder Bürger, bekommen schon die Kinder spätestens mit dem ersten Sparbuch), Steuernummer (hat jedes "Veranlagungsobjekt", also z.B. ich, meine (angestellte) Ehefrau und mein Gewerbe (Einzelunternehmen, "ich bin die Firma") laufen dank Zusammenveranlagung unter einer Steuernummer), und USt-ID = VAT-Nr. (habe wieder nur ich als Unternehmer) sind drei paar Stiefel, ja.

Steuer für Deinen "Import" aus einem EU-Land.. jetzt lehne ich mich mit meinen Auskünften weit aus dem Fenster, ich bin USt-pflichtiger Gewerbler aber kein Steuerberater, also ist das nur meine persönliche Meinung ohne Gewähr und keine Beratung, definitive Auskunft erhältst Du vom Steuerberater oder Finanzamtsmenschen Deines Vertrauens, oder laß Dich von Deiner IHK beraten (Seminare "EU und Umsatzsteuer..."):
Du "bezahlst" die deutsche USt für den Artikel, den Du vom Engländer mit steuerfreier Rechnung mit USt-ID/VAT bekommen hast (Stichwort "Innergemeinschaftlicher Erwerb", Zl. 33/34 vom 2014er UStVA-Formular), dafür kannst Du denselben Betrag wieder als abziehbare Vorsteuer "zurückholen" (Zl. 57), also ja, in dem Fall rechnerisch natürlich ein Nullsummenspiel, aber Du mußt es deklarieren. Der Lieferant macht in seinem Land eine "Zusammenfassende Meldung", in der er auflistet, an welche UST-ID-Nummern in der EU er wieviel steuerfrei umgesetzt hat, und der Käse wird EU-weit abgeglichen, könnte also ggf. zu Ärger führen, wenn zu der zusammenfassenden Meldung vom Engländer keine entsprechenden Angaben von Dir in Deiner UStVA bzw. USt-Erklärung nach dem Jahresabschluß da sind. Den ganzen komplizierten Mist haben wir schlauen Gestaltungskünstlern zu verdanken, die mit Dreiecksgeschäften und komplizierteren Gestaltungen den Fiskus in mehreren U-Ländern gleichzeitig um die Steuer besch**** haben.
Ich hab den umgekehrten Fall, daß ich mit Firmen in Österreich Geschäfte mache, aber noch komplizierter, weil ich keine Ware liefere, sondern elektronische Dienstleistung, in dem Sinne, daß der Österreicher die Daten, die das Arbeitsergebnis sind, per E-Mail bekommt bzw. von meinem Server runterlädt. Katalogleistungen, Reverse-Charge-Verfahren etc. - Stichwörter zum Googeln und Kopfweh bekommen.....

Also: Erst mal kompliziert, ja. Beraten lassen, sich genau damit befassen, den Papierkrieg dazu richtig begreifen, dann ist es - ganz zum Schluß - eigentlich wieder einfach, wenn man's kapiert hat.

lG Matthias

Geändert von MatthiasM (18.11.2014 um 13:15 Uhr).
MatthiasM ist offline   Mit Zitat antworten