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Aber dann nicht vergessen, Du mußt dann dafür selber die deutsche USt dafür an den deutschen Fiskus zahlen (rechnerisch vergelichbar mit der Einfuhrumsatzsteuer, wenn man was aus Nicht-EU importiert). Wenn Du den Gegenstand fürs Geschäft kaufst, kannst dann natürlich denselben Betrag wieder als gezahlte Umsatzsteuer verrechnen = dasselbe Nullsummenspiel wie mit der Umsatzsteuer, wenn man was fürs Geschäft im Inland einkauft.
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