Zitat:
Zitat von Frank65
......Die Fassung des Anti-Doping-Gesetzes mit der Straffreiheit für Nicht-Spitzensportler und dem fehlenden Verbot für Nicht-Wettkämpfer ist jedenfalls diesem Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet, um die rechtlichen Grenzen einer Strafnorm einzuhalten.
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alles andere käme ja auch dem ende des sportes in deutschland gleich. wie soll man breitensportler dazu zwingen sich mit nada-richtlinien, verbotslisten usw auseinanderzusetzen, bei jeder erkrankung nada-konforme medikamente zu suchen.......