Es ist mir völlig egal, ob jemand den Hund an der Leine hat oder nicht!
Wenn er frei läuft, gehe ich davon aus, dass er mich genauso wenig "belästigt", wie ich seinen Halter oder ihn (ich laufe nämlich auch nicht mit gehobenem Knüppel, um mit drullses Worten zu sprechen, auf ihn zu...!).
Falls das Tier erfahrungsgemäß sensibel oder zu spielerisch reagiert und nicht auf Befehle hört, gehe ich davon aus, dass er an die (kurze!) Leine genommen wird.
Trotzdem: Der kleine Kläffer, der mir in #1 in die Wade biss, hat das übrigens auch "noch nie getan" und die Dame war auch sehr entsetzt...
Kurzum: Eine Gefährdungshaftung beim Führen eines Pkws zeigt schon vom Gesetzgeber aus, dass hier eine besondere Sorgfaltspflicht des Fahrzeugsführers, ja sogar des Halters, gefordert ist.
Gleiches gilt für Hundeführer!
Falls in Zukunft ein "Dobi" (ein bescheuertes Euphenismus!) mit mir ein "Wettrennen" machen möchte, werde ich, bevor er mit mir auf gleicher Höhe ist, dafür Sorge tragen, dass er noch nicht mal auf Armlänge an mich herankommt...