Zitat:
Zitat von HendrikO
Wir sind da völlig einer Meinung. Es ging lediglich um die zitierte Aussage, halten sei nicht zulässig. Doch, ist es.
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Da es ja um meine Aussage ging antworte ich mal noch kurz.
tomerswayler hat Recht, ich habe aus dem offiziellen Radweg als Komplement den nicht benutzungspflichtigen Radweg geschlossen und nicht an die Schutzstreifen gedacht.
Insofern ist wohl an der Stelle sicherlich Halten erlaubt und parken nicht.
Auf dem Bild sind, ohne noch einmal nachzusehen, wohl ausschliesslich Parkvorgänge zu sehen.
@tomerswayler Richtig es macht einen Unterschied.
