Zitat:
Zitat von captain hook
Was Du aber eigentlich garnicht darfst. ;-) Es gibt Urteile, wo Radfahrern im Schadensfall bei 25kmh Fahrlässigkeit (wegen Raserei) unterstellt wurde bei der Benutzung eines Radweges. Auf der Straße gilt keinerlei so gelagerte "Geschwindigkeitsbegrenzung".
|
Wenn ich mich nicht irre gibt es sogar ein Urteil, wo man ab 15km/h schon dran ist!