01.11.2014, 16:51
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#118
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Szenekenner
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Damit wir es hier greifbar haben, ein kopierter Auszug aus der DTU-Sportordnung bezüglich Windschatten:
G.3 Windschattenfahren verboten
Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. Die Teilnehmer haben Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen.
Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen.
Ständiges Nebeneinander fahren ist verboten. Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten.
Sportordnung (SpO) Stand 03.11.2013 Seite 19
G.3.1 Windschattenzone
Dabei gilt eine Windschattenzone von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers.
Die Windschattenzone eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen.
G.3.2 Einfahren und Passieren der Windschattenzone
a) Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
b) Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.
c) Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.
Ausnahme: Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmer einfahren:
a) an Verpflegstationen,
b) im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone,
c) Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der Wettkampfbesprechung festgelegt.
Die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmer ist aber so schnell wie möglich wieder zu verlassen.
G.3.3 Definition von “Überholt”
Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der unter Punkt G.3.2.b angeführten Zeit zu sorgen.
Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.
Dazu Auszug Ironman:
4. Auf der Radstrecke herrscht Rechtsfahrgebot. Das Verlassen der rechten Spur ist nur zum Überholen erlaubt (Ausnahme: Fahrbahnschäden).
Längeres Fahren auf der linke Spur ohne zu Überholen wird als Regelverstoß „Blocking" mit einer Verwarnung (§ 12 Nr. 4) geahndet.
Das Überholen ist nur linksseitig erlaubt. Überholt ein Teilnehmer auf der rechten Seite, wird er disqualifiziert.
Für Wettbewerbe in Ländern mit Linksverkehr (z.B. Großbritannien, Irland) gilt das Linksfahrgebot. Das Verlassen der linken Spur ist nur zum Überholen erlaubt (Ausnahme: Fahrbahnschäden).
Längeres Fahren auf der rechten Spur ohne zu Überholen wird als Regelverstoß „Blocking" mit einer Verwarnung (§ 12 Nr. 4) geahndet.
Das Überholen ist nur rechtsseitig erlaubt. Überholt ein Teilnehmer auf der linken Seite, wird er disqualifiziert.
5. Windschattenfahren ist verboten.
Es gilt eine Windschattenbox von 10 Metern Länge und 2 Metern Breite.
Der Minimalabstand beträgt 10 m, gerechnet vom Ende des Hinterrades des Vordermannes bis zum Beginn des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers.
Ein Überholmanöver ist innerhalb von 30 Sekunden abzuschließen. Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Der Überholte ist verpflichtet durch Zurückfallen den Minimalabstand wieder herzustellen
Das Windschattenverbot gilt nicht bei:
• starken Steigungen,
• engen Kurven,
• im Bereich der Verpflegungsstationen.
Originally from: http://www.ironman.com/de-de/triathl...#ixzz3HpNaTKWY
Auszug STVO:
§4 Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.bei unklarer Verkehrslage oder
2.wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
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