Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das halte ich für Wunschdenken. Diese Regel kommt auf den meisten Straßen einem Überholverbot gleich. Es sei denn, die zu überholende Person fährt direkt auf dem rechten Randstreifen – der Fahrstreifen einer gut ausgebauten Landstraße ist 3.30 Meter breit. Realistisch ist ein Überholabstand von 1-1.5 Meter.
Das ist immer noch das Zehn- bis Hundertfache eines Radrennens...

|
Nochmal der Hinweis auf mein
posting bezüglich der Fahrbahnbreite.
Fahrbreite einer Landstraße beträgt 3 Meter und einer Bundesstraße 3,50 Meter.