Zitat:
Zitat von deirflu
Bei der DSQ Frage bin ich auch gespannt. Normalerweise hat man ja die Möglichkeit nach dem Rennen gegen Strafen Protest einzulegen. Das ganze würde ja nur Sinn machen wenn ich das Rennen auch beendet habe.
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Man kann nur in bestimmten Fällen Einspruch einlegen.
Bei Tatsachenentscheidungen wie z.B. Windschatten fahren, "fehlender Eintrag im Streckenprotokoll", Tätlichkeiten oder Beleidigungen ist das nicht möglich.
Da ja nun bekanntermaßen die Zeitmessmatten nach wie vor unzuverlässig sind und häufg Messpunkte fehlen, ist es ein besonderer "Spaß" für die KR, die Listen auf Plausibilität zu prüfen, wenn Athleten mit verdächtig schnellen Zwischen-/Endzeiten aufffallen. U.a. ist das der Grund weshalb beim Laufen gerne die Bändchen ausgegeben werden, da bei Großveranstaltungen keine papierne Kontrolle durchzuführen ist. Bei den üblichen "Dorf"triathlons, wird das nach wie vor prakiziert.
Wenn man z.B. mehrere gelbe/schwarze Karten gesammelt hat, dann kommt es zu einer DSQ, die dann durch Aushang publiziert wird. Hier hat man innerhalb einer bestimmten Frist, Gelegenheit einen Einspruch gegen eine gelbe Karte einzulegen. Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, ist auch die DSQ aufgehoben.
Es lohnt die Aushänge zu studieren.