Zitat:
Zitat von coffeecup
@Polizei:
Habe in einem österreichischen Forum vor kurzem gelesen, das wenn die Lampe nicht StVo konform ist, der Unfallgegner nachweisen muss das eine StVo konforme Lampe den Unfall verhindert hätte.
Bei zu starken Lampen fällt mir da nur das Blendargument ein...
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Mit Schadensregulierung hat die Polizei ja nichts am Hut. Ist und bleibt ja ein weit verbreiteter Irrtum. Die Polizei stellt nur die Sachlage fest und ahndet die zum Unfall führenden Ordnungswidrigkeiten, die begangen wurden. Es kann ja durchaus passieren, dass zwei Unfallgegner beide was falsch gemacht haben, allerdings zivilrechtlich die Schadensersatzregelung voll zu Lasten eines Unfallbeteiligten geht. Gerade bei Unfällen zwischen nicht gleichgestellten Verkehrsteilnehmern kommt so etwas vor.