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Thema: Haftung
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Alt 10.10.2014, 13:45   #11
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
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Beiträge: 4.813
Zitat:
Zitat von TomX Beitrag anzeigen
Was steht denn da drin bezüglich der groben Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde.

Wie man sich denken kann, lässt sich darüber in fast jedem Einzelfall streiten, ob dies der Fall ist.

Ich fragte aus folgendem Grund, was da genau drin steht:

Der Arbeitnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich schon nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Dafür hätte man das nicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen müssen.

ABER: Der Arbeitnehmer haftet nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen auch bei sogenannter "mittlerer Fahrlässigkeit", jedenfalls nach Quoten.

Wenn nun aber bei dir drin stehen sollte, dass der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit haftet, dann könnte das ein Ausschluss der Haftung für mittlere Fahrlässigkeit sein.

Dann wärst du haftungsrechtlich sogar besser gestellt, als wenn da gar nichts drin stehen würde.
Ich bin nicht hier, um TomX zu "bewerten". Vielmehr liegt der seltene Fall vor, dass 2 Juristen unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis gekommen sind. Ist also eine Besserstellung gegenüber der Gesetzeslage, wenn der Sachverhalt komplett wiedergegeben ist.
Ob jetzt ein "vergessener" Test eine grob fahrlässige Pflichtverletzung darstellt, kann man so abstrakt nicht sagen. Dazu kommt's sicher auf die Bedeutung des Tests und die Begleitumstände an.
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