gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Hol Dir Deinen Trainingsplan!
Professionelle Trainingspläne
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Individuell anpassbar
Für alle Devices: Garmin, Wahoo, Apple und viele andere
Nutzerfreundlich: Am PC oder als App
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Haftung
Thema: Haftung
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.10.2014, 11:09   #8
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 388
Was steht denn da drin bezüglich der groben Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde.

Wie man sich denken kann, lässt sich darüber in fast jedem Einzelfall streiten, ob dies der Fall ist.

Ich fragte aus folgendem Grund, was da genau drin steht:

Der Arbeitnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich schon nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Dafür hätte man das nicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen müssen.

ABER: Der Arbeitnehmer haftet nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen auch bei sogenannter "mittlerer Fahrlässigkeit", jedenfalls nach Quoten.

Wenn nun aber bei dir drin stehen sollte, dass der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit haftet, dann könnte das ein Ausschluss der Haftung für mittlere Fahrlässigkeit sein.

Dann wärst du haftungsrechtlich sogar besser gestellt, als wenn da gar nichts drin stehen würde.
TomX ist offline   Mit Zitat antworten