|
Auf einem Lehrgang für GmbH-Geschäftsführer habe ich von einem ausgezeichneten Juristen gelernt: "Fahrläßigkeit geht immer!". Mir offensichtlich ein geflügeltes Wort unter Juristen des Arbeitsrechts...
Ob eine wie von dir beschriebene Haftung für Angestellte nicht gar sittenwidrig ist, sollte vll einer der hier bekannten Juristen (z.B. Rhing) beantworten...
|