3. Persönliche Verpflegung darf auf der Radstrecke ausschließlich innerhalb von 50 Metern nach den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Verpflegungsstellen von eigenen Helfern des Teilnehmers angereicht werden. Auf der Laufstrecke ist das Anreichen von persönlicher Verpflegung ausschließlich innerhalb von 50 Metern nach den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Verpflegungsstellen erlaubt. Bei Verstoß wird der Teilnehmer disqualifiziert.
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