Ich hätte da mal gerne ein Problem

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Mir ist nicht ganz klar, ob ich problemlos einen Fahrradkoffer in der Bahn mitnehmen kann. Genau genommen komplettes normales Reisegepäck + Fahrradkoffer.
"Normale" Fahrradmitnahme ist ja streng geregelt, nicht in allen Zügen möglich usw., aber zu meinem Anliegen finde ich wenig brauchbare Infos bei bahn.de:
Zitat:
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Zitat von Beförderungsbedingungen
7. Mitnahme von Handgepäck, Traglasten und Tieren
7.1 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen nicht mitgenommen werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.
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http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnin...15_09_2014.pdf
Falls der normale Koffer als Handgepäck gilt und der Fahrradkoffer folglich als einzige Traglast, wäre es ja im Prinzip möglich. Aber ich fürchte, dass es im Ermessen des Schaffners liegt, ob das Ding andere behindert, so dass er mich rausschmeißen kann ...