Schwierige Frage. Prinzipiell würde ich - als juristischer Laie - sagen, wenn die Strecken in der Ausschreibung stehen, ist das eine Änderung des Vertrages, den du mit der Anmeldung mit dem Veranstalter geschlossen hast. Ich hab' mir aber gerade mal die Ausschreibung angeschaut. weder im PDF noch in der Online-ausschreibung steht etwas zu den Strecken drin. Insofern frage ich mich, ob die Strecken, auch wenn sie auf der Homepage an anderer Stelle auftauchen, Teil der Ausschreibung sind.
Unabhängig davon frage ich mich, was die verbandliche Genehmigung wert ist, wenn der Veranstalter nach Erteilung der Genehmigung noch solch gravierende Änderungen machen kann/darf.
Matthias
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