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Die Anzahl der KR auf der Radstrecke entsprechend der Länge der Radrunde festschreiben und auch einhalten. Dazu müssen sich aber auch genügend KR ausbilden und einsetzen lassen, was natürlich auch Kosten für Veranstalter und/oder Verbände verursacht. Mit meinen durchschnittlich 3 KR auf dem Motorrad (hessische Liga und Meisterschaftsrennen, ohne die beiden IM-Veranstaltungen) auf einer Rundenlänge von 10-40 km kann man das nicht konsequent überwachen.
Generelle Regeländerungen?
Disqualifikation für eindeutiges Windschattenfahren und die Zeitstrafe für "Verdacht" auf Windschattenfahren sind im Grunde genommen ausreichend.
Veränderung der Windschattenbox in Länge und erlaubter Durchfahrtszeit? Was verbessert sich bei Veränderung in welche Richtung?
Die Einführung differenzierterer Zeitstrafen, z.B. auch 30 s statt 2 min auf der OD, die man als KR auch mal schnell zücken kann, ohne das Geschehen überlang beobachten zu müssen. Führt natürlich auch zu mehr Fehlentscheidungen, dafür mit geringeren Konsequenzen. Davon können dann auch mehrere erlaubt sein, ohne dass es zur Disqualifikation führt.
Einhaltung der in §16.2 genannten maximalen Teilnehmerzahlen pro Startgruppe. Dazu sicherstellen, dass sich nicht mehrere Startgruppen auf der Radrunde wieder vermischen, insbesondere dass die Startabstände nicht gerade ziemlich exakt der für eine von mehreren Radrunden benötigten Zeit entspricht.
Das schönste wäre natürlich, wenn sich alle Athleten einfach bemühen, sauber zu fahren. Die meisten tun das ja auch, aber schon 5-10% schwarze Schafe machen ja schon einen schlechten Ruf.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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