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Zitat von matwot
Und so, wie ich den Schutzzweck der in Italien und Frankreich aufgestellten Norm verstehe, ein Gesundheitszeugnis für längere Sport-Events beizubringen, stellt sich doch schon die Frage, wer da schützenswert ist.
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Das ist nicht unbedingt Länder- sonder Verbandsspezifisch. Ich habe 2009 an einem Langstreckenschwimmen über 3km teilgenommen. Da das der Tauchsportverband NRW veranstaltet hat, musste ich auch eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beibringen, obwohl ich 2 Wochen früher 3,8km im Rahmen einer LD geschwommen und im Besitz eines Startpasses bin.