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Falls du mit deinem eigenen Boot aufkreuzt, kann das Schwierigkeiten geben. Dänemark hat 4 Vorbehalte bei der EU-Mitgliedschaft, u.a. betrifft das das Einführen und die Benutzung von seetauglichen Fahrzeugen in Wechselzonen.
Grundsätzlich wird das nur möglich sein, wenn du bei der Anmeldung bereits darauf hingewiesen und u.a. den maximalen Tiefgang angegeben hast. 6% der dann in DK fälligen Luxussteuer auf Boote wird dann als Bearbeitungsgebühr an den IM abgeführt.
Das Tragen von Schwimmwesten in T1 ist im Übrigen obligatorisch. Hier bitte auf das passende Prüfsiegel achten, denn da gibt es Unterschiede zwischen denen in D und DK.
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