Zitat:
Zitat von Osso
Und im Arbeitsvertrag steht drin das sie keine anderen Nebentätigkeiten annehmen dürfen.
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ist arbeitsrechtlich meines wissens nicht zulässig. nebentätigkeit ist nur verboten wenn entweder in konkurrenz zum arbeitgeber oder die arbeitsleistung beeinträchtigt wird. sonst ist nebenjob nur anzeigepflichtig (arbeitgeber muss zustimmen)
oder hat sich da in den letzten 3 jahren was geändert?