Zitat:
Zitat von Hafu
Auch auf die DTU-Sportordnung kommen schwierige Zeiten hinsichtlich der Durchsetzung dieses Verbotes zu, denn die meisten Geräte werden ja immer multifunktioneller.
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Was hier m.E. völlig zurecht verhindert werden soll, so unsere Diskussion bei der letzten Weiterbildung in der Otto-Fleck-Schneise, ist hiermit einem etwaigen Videobeweis Vorschub zu leisten.
Der nächste logische Schritt ist doch dann, dass der Athlet Protest einlegt, weil er tatsächlich 10,05 m Abstand hatte, als die schwarze Karte gezeigt wurde.
Damit wäre die Tatsachenentscheidung vom Tisch.