Zitat:
Zitat von FidoDido
Muss sie aber haben, wenn es sich um einen Du- oder Triathlon handelt, der über die Jedermanndistanz hinaus geht. Wenn der Veranstalter da keine Abgaben bezahlt, ist dieser Wettkampf nicht DTU-genehmigt und Athleten mit Startpass bekommen eine Sperre, wenn sie dort starten.
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Ergänzung: auch bei Jedermann-Veranstaltungen besteht Genehmigungspflicht. Nur die Notwendigkeit für Nicht-Startpassbesitzer, eine Tageslizenz zu lösen entfällt hier.
Und neben Tri- und Duathlons sollten auch Swimathlons, an denen DTU-Startpassbesitzer teilnehmen, genehmigt sein.