Hausratversicherung leistet Neuwert der versicherten Sache.
Obergrenze ist natürlich die Versicherungssumme (ggfs. halt prozentuell begrenzt, je nach Vertrag / Klausel im Bereich Fahrrad).
Ggfs. kann da was abgezogen werden im Falle von Unterversicherung aber wir wollen das ja jetzt nicht zu kompliziert machen.
Es obliegt dem Versicherungsnehmer, Nachweise über die Werte führen zu können. Kommen aber entsprechende Summen zusammen wird sich die Schadenabteilung des Versicherers entsprechende Gutachter zur Hilfe nehmen.
Unabdingbar ist - gerade wenn wie gesagt entsprechende Summen zusammen kommen - die polizeiliche Anzeige des Diebstahls. Abgesehen von der Tatsache, dass man natürlich nur richtige Angaben der Versicherung gegenüber machen sollte: wird das Rad durch die Polizei oder wen auch immer gefunden und es ist ein "billiger" Trainings-LRS drauf während man aber ganz andere Sachen angegeben hat dann kann es schon mal unangenehme Fragen geben. Und im worst case zahlst man Strafe wegen Versicherungsbetrug und die Versicherungsleistung zurück und macht sogar noch Minus.
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