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Zitat von cfexistenz
Wird bei einem Diebstahl von der Versicherung der Neupreis oder der Zeitwert ersetzt? Und in der Hausratsversicherung wird doch bestimmt nicht im Detail angegeben sein, wie das Fahrrad nun ausgesehen hat und welche Spezifikationen es hatte.
Fall a)
Sagen wir mal, ich kauf mir beim örtlichen Radhändler ein Fahrrad neu für 5000 Euro, was nach 2 Jahren in Benutzung geklaut wird. Rechnung ist vorhanden, was gibts dann dafür noch?
Fall b)
Ich kaufe mir sämtliche Komponenten teils über eBay und Internetshops zusammen, hab aber kaum noch Rechnungen und keine Ahnung über das Baujahr der Komponenten und den Zeitwert oder Neupreis. Wie wird dann eine Schadenssumme ermittelt?
Wie will ich der Versicherung dann beweisen, dass ich z.b. die über Wettkampflaufräder für 3000 Euro beim Diebstahl dran hatte (gemäß dem Fall, dass auch kein Foto des Rades vorliegt), anstatt eines einfachen Trainings-LRS?
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Also bei meiner jetzigen Versicherung müsste ich die Rechnungen des Rads und der Laufräder oder sonstigen Zubehör einreichen, zusätzlich wollen die noch Bilder haben. Sobald diese Unterlagen bei denen sind wird die Police angepasst.
Bei mir würde immer der Neuwert ersetz werden.
Aber wie gesagt ist der Diebstahl aus der Wechselzone ausgeschlossen.