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[quote=Klugschnacker;1064407]Ich fände es fair, wenn die DTU-Liste der gesperrten Athleten Auskunft darüber geben könnte, wo es sich um Dopingfälle handelt, und wo nicht. Im Moment besteht die Gefahr, dass hier Verwechslungen oder Fehlinterpretationen ins Kraut schießen.
Warum die DTU? Der BTV hat doch die Athleten gesperrt. Daß das auf der Seite der DTU steht hat ja den Grund, daß ich als Veranstalter oder Kampfrichter kontrollieren kann ob gesperrte Athelten an einer Veranstaltung teilnehmen. So muß ich nur 1 Webseite aufrufen und nicht die 16 der einzelnen LV's.
Noch ein Satz: Ich lese immer die DTU. Wer ist die DTU? Doch nicht die Angestellten in Frankfurt oder das Präsidium. Die können nicht machen was sie wollen. Dort werden Vorschläge ausgearbeitet und die 16 LV's bestimmen bei Verbandsrat oder Verbandstag darüber. Nur ist es so, daß beim Verbandstag die Stimmenverhältnisse so liegen, daß die 3 großen - die 13 anderen ganz einfach überstimmen. So einfach ist das.
Was die Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen betrifft - da hat meiner Meinung jeder Bezirk / LV die Pflicht die Ausschreibungen zu kontrollieren. Zum einen auf die erteilte Genehmingungsnummer zum andern auf:
§ 3.2.1 Die Ausschreibung muss Auskunft erteilen über:
Veranstalter, Ausrichter, Genehmigungsnummer des Landesverbandes, Grad der medizinischen Ver-sorgung, Wettkampforgane, Teilnahmeberechtigung, Klasseneinteilung, Wertungsformen (Mannschaften, etc.), Windschattenfahrverbot: ja/nein.
Startzeiten, Ein- und Auscheckzeiten der Räder und des Materials, Limitzeiten (falls gefordert), Mel-deschluss, Streckenlängen- und beschreibungen, Startgeldhöhe, Ausgabe der Startunterlagen, Wettkampfbesprechung, bereitgestelltes Material für die Teilnehmer, Termin und Ort der Veranstaltung mit Anreisebeschreibung, Zeitmessung bei Breitensportveranstaltungen: ja/nein.
Die Ausschreibung muss außerdem folgende Sätze beinhalten:
„Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.“
Wenn ich als Athlet eine Genehmigungsnummer und das zitierte in der Auschreibung lese, dann kann ich wohl von einer gemeldeten, genehmigten Veranstaltung ausgehen. Das sind, wenn ich richtig informiert bin die Vertragsbedingungen die ich mit der Anmeldung, Unterschrift und zahlen des Startgeldes eingehe.
Ist das nicht der Fall, dann sollte ich mich informieren.
Sehe ich z.B. einen Artikel X zu einem günstigen Preis - dann wird der doch wohl erst gekauft wenn ich mich vorher entsprechend informiert habe. Das WWW gibt ja jede Menge Auskuft darüber.
Meine Erfahrung im Triathlon ist: die sogenannten BUSCHTROMMELN sind schneller als email. Die Startpassinhaber welche am Tegernsee gestartet sind - davon haben mit Sicherheit viele gewußt, daß es sich um eine nicht genehmigte Veranstaltung handelt, sich aber darum nicht gekümmert.
Die hier auch genannten Informationspflichten liegen meiner Meinung eindeutig beim Verein und nicht beim LV oder der DTU (Ausnahme Premiumpass). Beim Verein beantrage ich den Pass, der LV gibt diesen nach Zahlung oder Bestättigung durch den Verein frei, gedruckt wird er dann auf Auftrag der DTU. Aber nur damit es einen einheitlichen Pass gibt und nicht jeder LV seinen eigenen macht.
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