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Zitat von Alteisen
Ich denke, der BTV hat sich auf ganz dünnes Eis begeben.
1. Wenn nicht alle Startpassinhaber identifiziert wurden, steht schnell der Begriff "Willkür" im Raum.
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Nö, Rhing hat es schon geschrieben. Es werden auch nur die Drafter mit Penalty belegt, die erwischt werden und das ist im ganzen Leben so. Warum sollte es hier anders sein?
Zitat:
Zitat von Alteisen
2. Gibt es nicht so etwas wie eine Unschuldsvermutung? Mit einem öffentlichen Pranger vorzugehen, ehe die Anhörung erfolgt ist finde ich gewagt.
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Hafu hat es ja schon Gestern oder Vorgestern geschrieben, daß die Sperre bei Beginn des Verfahrens gilt. Dann geht es auch auf diese Liste. Und es steht doch auch Disziplinarverfahren dort. Je schneller die Athleten Stellung nehmen desto schneller kann der Verband über weitere Sperre oder Aufhebung entscheiden.
