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Ich denke, der BTV hat sich auf ganz dünnes Eis begeben.
1. Wenn nicht alle Startpassinhaber identifiziert wurden, steht schnell der Begriff "Willkür" im Raum.
2. Gibt es nicht so etwas wie eine Unschuldsvermutung? Mit einem öffentlichen Pranger vorzugehen, ehe die Anhörung erfolgt ist finde ich gewagt.
3. Wem soll die Liste dienen? Die "regulären" Veranstalter werden sich doch nicht die Liste aus dem Internet herunterladen müssen, ehe sie Startpässe kontrollieren
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